Ausbildungsvergleich OTA - Fachkrankenpflege
von Arnold Hauck und Egbert Stanka
Inhaltsverzeichnis
1. OTA Ausbildung auch in Deutschland
2. OTA – Ausbildung Ausbildungskriterien und Voraussetzungen Berufsbild OTA Mögliche Einsatzbereiche
3. OP – Fachweiterbildung Ausbildungskriterien und Voraussetzungen Berufsbild OP-Fachschwester/- pfleger Mögliche Einsatzgebiete
4. Vergleich und Unterschiede der Ausbildungen Vorteile der OTA –Ausbildung Vorteile der Fachweiterbildung Gemeinsames
5. Persönliche Kommentare
6. Literaturnachweis
1. OTA Ausbildung auch in Deutschland
Im Krankenpflege Journal 12/97 wurde über einen relativ neuen Berufszweig im Krankenhaus berichtet. Es handelt sich um den Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTA) mit einer Ausbildungszeit von
drei Jahren.
Bis April 1998 erwartet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) 400 neue Ausbildungsplätze für OTA´s in Deutschland. Bundesweit sollen dann von 20 Schulen OTA`s in 50 Krankenhäusern ausgebildet werden. Die Zahlen,
die auf Anerkennungsanträgen basieren nannte der Personalgeschäftsführer der DKG Dr. Martin Wagner auf der 2. OTA-Tagung in Mönchengladbach vor 120 Tagungs-teilnehmern.
Zur Zeit bieten 15 OTA-Schulen in Deutschland 283 Ausbildungsplätze in einem Beruf, der erst seit Juni 1996 von der DKG anerkannt wurde. Bis zur Erstellung dieser Arbeit
lag aber noch keine berufsrechtliche Verankerung in Deutschland vor. Die Anerkennung der Ausbildung zum OTA geschah nach Vorbildern in der Schweiz (dort TOA = technischer Operationsassistent, anerkannt seit Sept. 1993, mit eigenständigen Schulen) und den Niederlanden (OT seit ca. 27 Jahren, stellen derzeit ca. 80% des OP-Personals). Dort wurde dieser Berufszweig auch entwickelt.
Von den rund 30 000 Pflegekräften, die in Deutschland in der Funktionsabteilung OP arbeiten, haben zum derzeitigen Stand nur ca. 9700 die Fachausbildung zur/zum OP-Schwester /- Pfleger durchlaufen. Es fehlen
zur Zeit etwa 10 000 Fachkräfte für den Operationsdienst um den selben Ausbildungsstand wie in der Schweiz oder den Niederlanden zu erreichen.
Da Stimmen (Frans Moomers, Koordinator der OTA Ausbildung in den Niederlanden) immer lauter werden, ein Arbeiten im OP ohne Fachausbildung zu verbieten, die Annäherung in der EU, der Wunsch nach Vereinheitlichung
der Ausbildungen in Europa und immer knapper werdenden Mitteln im Gesundheits-wesen besteht die Notwendigkeit sich nach neuen Möglichkeiten umzusehen.
Bei einer effektiven Ausbildungsdauer in der Fachausbildung für den OP-Dienst von sieben Jahren
(drei Jahre Grundausbildung, zwei Jahren Berufserfahrung, davon 6 Monate OP und zwei Jahre Fachweiterbildung) bietet sich die Ausbildung zum OTA als scheinbar gute Alternative an.
2. OTA Ausbildung
Um die verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildung für die Arbeit im OP zu verdeutlichen, werden diese im Folgenden nach verschiedenen Kriterien gegenüber-gestellt. Beginnen wir mit der Ausbildung zum
Operationstechnischen Assistenten.
Um die Berechtigung der dreijährigen, fachbezogenen Ausbildung zum OTA zu bekommen, müssen von den Schulen die dies beantragen bestimmte Kriterien erfüllt werden (genau nachzulesen in der Empfehlung der DKG).
Die Einrichtungen müssen, solange es keine (bundes-) beziehungsweise länder-einheitlichen Regelungen gibt, von der DKG gemäß der von Ihr am 26. Juni 1996 herausgegebenen Empfehlung (inkraft seit 1. August 1996), als
zur Ausbildung von OTA`s geeignet anerkannt sein. Dies bedeutet zum Beispiel auf die Ausbildungs-plätze abgestimmt ausreichend fachlich und pädagogisch geschultes Lehrpersonal, sowohl von ärztlicher und
pflegerischer Seite als auch den anderen unterstützenden Fachbereichen,
wie Hygienefachkräften, Lehrern und Ausbildern für Psychologie, Pädagogik, Gesetzes- und Rechtskunde um nur einige zu nennen. Weiterhin müssen für die praktische Ausbildung unter fachlicher Anleitung stehende Arbeitsplätze in genügendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Eine gut abgestimmte Verbin-dung zwischen praktischer und theoretischer Ausbildung muß bestehen. Räumliche Voraussetzung und ein detaillierter Lehrplan mit zugeordneten Befähigungsnach-weisen der jeweiligen Dozenten müssen ebenfalls gegeben sein.
Um die Ausbildung zum OTA zu beginnen, müssen von den Bewerbern folgende Kriterien erfüllt werden. Der mindestens siebzehnjährige Auszubildende muß neben der gesundheitlichen Eignung entweder die mittlere Reife oder
einen gleichwertigen Abschluß mit zehnjähriger Schulausbildung nachweisen können. Außerdem muß er die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung KrankenpflegehelferIn besitzen. Für Kinderkranken- /Krankenschwester
/- Pfleger kann die Ausbildung auf Antrag um 12 Monate verkürzt werden, vorausgesetzt daß mindestens sechs Monate OP- Tätigkeit nachgewiesen werden. Für ArzthelferInen die 12 Monate OP-Tätigkeit nachweisen können
und eine Aufnahmeprüfung bestehen, besteht die Möglichkeit die Ausbildungszeit auf Antrag um 6 Monate zu verkürzen.
Nach bestandener Prüfung soll der OTA die verschiedensten Aufgabengebiete versorgen. Diese gliedern sich wie folgt auf:
- Fachkundige Betreuung der Patienten vor/ während / nach der OP unter Berücksichtigung Ihres ganzheitlichen Befindens. - Arbeitsabläufe selbständig organisieren, koordinieren und durchführen
- Den OP –Saal vor-/ nachbereiten - Vorbereitung von Operationen einschl. der Instrumente - Springertätigkeiten vor/ während/ nach OP - Instrumentieren in verschiedenen Fachdisziplinen
- Entsorgung und Aufbereitung der Instrumente - Sachkundige Wartung und Kenntnis von med. Geräten und Materialien - Verantwortung für die Durchführung von Hygienemaßnahmen und asept. Arbeiten
- Administrative Aufgaben - Anleitung von neuen Mitarbeitern und Schülern
Die Ausbildung soll dem OTA Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
vermitteln, um den genannten Aufgaben gerecht zu werden. Nach bestandener Prüfung (schriftlich, mündlich in der Theorie und praktischer Teil) ist der OTA somit in der Lage in sämtlichen operativen Bereichen, sowie in der Ambulanz, Endoskopie und der Sterilisation eingesetzt zu werden.
3. OP – Fachweiterbildung
Weiterbildungsstätten im Berufszweig Fachschwester /- Pfleger für den OP- Dienst müssen nach den DKG Richtlinien vom 2. Juni 1997, ihn Kraft seit 1. Oktober 1997 (Neufassung der Regelung von 1980), als
geeignet staatlich anerkannt sein. Die Anerkennung nimmt auch hier – solange in einem Bundesland die Landesrechtliche Regelung der Weiterbildung im Sinne der Empfehlung nicht besteht – die DKG in ihrem Sinne nach
Maßgaben der Empfehlung vor. Als Vorgabe sind auch die einzelnen Fachdisziplinen vorgeschrieben (mind. zwei abgegrenzte operative Fachabteilungen) und /oder Endoskopieabteilungen ( Uro-logie, Pneumologie,
Gastroenterologie) in denen das Weiterbildungsziel gewähr-leistet ist. Geeignete Lehrkräfte von ärztlicher und pflegerischer Seite für den theoretischen und den praktischen Unterricht und auch für den Einsatz in den
verschiedenen Fachbereichen ( Praxisanleiter) müssen in erforderlicher Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Eine sinnvolle Koppelung von Theorie und Praxis, sowie räumliche Voraussetzungen und ein detaillierter Lehrplan mit zugeordneten Befähigungsnachweisen der jeweiligen Dozenten müssen ebenfalls nachgewiesen werden.
Um die Weiterbildung zum OP - Fachpflegepersonal beginnen zu
können, müssen die Bewerber die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenschwester/- pfleger besitzen. Weiterhin müssen sie eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege und davon mind. 6 Monate Tätigkeit im OP oder der Endoskopie nachweisen.
Nach bestandener Prüfung soll die Fachkraft für den OP –Dienst in der Lage sein die verschiedenen Aufgaben im OP oder in der Funktionsabteilung zu erledigen. Diese gliedern sich wie folgt:
- Alle pflegerisch notwendigen Maßnahmen vor /während /nach der Operation unter Berücksichtigung der Patientenbedürfnissen durchführen
- Operationseinheit, Instrumente, Materialien und Geräte operationsspezifisch vor- und nachbereiten - Springertätigkeiten vor, während und nach der Operation
- Situationsgerechtes, fach- und sachkundiges Instrumentieren - Arbeitsabläufe selbständig organisieren und planen - Anleitung und Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und Schülern
- Anwendung und Umsetzung von Hygienemaßnahmen und den gültigen Rechtsvorschriften - Unfallverhütungs- und technische Vorschriften einhalten und überwachen - Qualitätssicherung
- Mit anderen Berufsgruppen im OP zusammenarbeiten - Für den Endoskopiedienst kommen noch die Anleitung und Beratung von Patienten und deren Angehörigen hinzu.
Die Ausbildung soll der Fachkraft Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln den vielfältigen speziellen Aufgaben im OP-Dienst und der Endoskopie gerecht zu werden. Nach bestandener Prüfung die aus
einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht ist die Fachkraft somit in der Lage in sämtlichen operativen Bereichen, der Endoskopie, der Sterilisation und als sehr wichtiger Aspekt auch
in allen anderen pflegerischen Bereichen des Krankenhauses und der ambulanten Krankenpflege als vollwertige Kraft eingesetzt zu werden.
4. Vergleich und Unterschiede der Ausbildungen
Vergleicht man nun die beiden unterschiedlichen Ausbildungen für den Operationsdienst miteinander fallen zwei Punkte auf, auf die wir nun eingehen werden.
Einer der grundsätzlichsten Unterschiede ist die Länge der Ausbildung. Diese ist bei der OTA-Ausbildung unter Einbeziehung der benötigten Vorausbildung, wie im vorangegangenem erläutert,
vier Jahre. Bei der Fachweiterbildung muß man auch noch die zwei Jahre Berufspraxis und die um zwei Jahre längere Berufsgrundaus-bildung berücksichtigen und kommt somit auf insgesamt sieben Jahre
Gesamtaus-bildungsdauer.
Die Einsatzbereiche von OTA`s sind sehr eingeschränkt, da sie im Vergleich zur Krankenschwester /- pfleger vorwiegend auf die Tätigkeiten im OP, der Endo-skopie, der Ambulanz und der Sterilisation
beschränkt sind. Für eine eigenständige vollwertige Arbeit auf einer Station sind OTA´s nicht ausgebildet.
Der größte Vorteil der OTA-Ausbildung ist die eindeutig kürzere Ausbildungsdauer und eine damit verbundene schnellere Verfügbarkeit von gut ausgebildetem Fachpersonal das sich nur noch an die
Gepflogenheiten der einzelnen OP-Abtei-lungen gewöhnen muß um effizient arbeiten zu können. Eine Einarbeitung im herkömmlichen Sinne ist nicht mehr nötig und erspart dadurch Zeit, Nerven und Geld.
Der vollwertige Einsatz z.B. für den Bereitschaftsdienst ist schneller gewährleistet.
Die Vorteile der Fachweiterbildung sind, daß erfahrenes Pflegepersonal mit der ganzheitlichen Pflege vertraut, in einer Weiterbildung zusatzqualifiziert wird. Die längere Ausbildungsdauer und die dadurch
länger benötigte Zeit kommt dem Patienten zugute, der sehr durch die in der Pflege erworbenen Erfahrungen des Pflegepersonals profitiert. Außerdem steht der Fachweiterbildungsteilnehmer über den
gesamten Zeitraum der Zusatzausbildung seiner Abteilung für Bereitschafts-dienste zur Verfügung. Die freistellende Abteilung bekommt einen anderen Teilnehmer der Fachweiterbildung für den gleichen
Zeitraum zugeteilt. Dies bedeutet, daß kein Verlust von Pflegepersonal in den einzelnen Abteilungen entsteht. Weiterhin kommt es dadurch zu einem regelmäßigen Austausch von Informationen und
Erfahrungen in den verschiedenen Fachbereichen. Ein wichtiger persönlicher Vorteil für den einzelnen Teilnehmer ist, daß die Fachweiterbildung berufsbegleitend und somit unter Weitergewährung der vollen
Bezüge stattfindet. Nach der Ausbildung ist eine Einstufung nach BAT Kr .VI ohne Berücksichtigung des zeitlichen Bewährungsaufstiegs normal.
Gemeinsam haben beide Berufsgruppen alle tarifrechtlichen Komponenten bis auf die Einstufung in der Besoldungsstufe. Laut telefonischer Auskunft von Frau Kook (Leiterin der OTA-Ausbildung am Ev.
Krankenhaus in Mühlheim / Ruhr ) werden OTA´s nach Beendigung ihrer Ausbildung nach BAT Kr. V eingestuft. Der Bewährungsaufstieg nach KR. VI ist möglich. Die beruflichen Aufstiegschancen sind bei
beiden Berufen gleich. OTA`s sind der /dem Fachschwester/ - pfleger gleichberechtigt.
5. Kommentar
Nach reiflicher Überlegung und abschätzen der einzelnen Fakten sind wir zu dem Schluß gekommen, daß in einer Zeit in der die finanziellen Mittel der Sozial- und Krankenkassen immer knapper bemessen sind
,eine neue kokurierende Berufsausbildung fehl am Platze ist. Im Großen und Ganzen sehen wir keinen Bedarf einer Ausbildung zum OTA, da der Beruf in Deutschland nicht anerkannt ist (Leider ist die
OP-Fachweiterbildung in einigen Bundesländern wie z.B. Bayern auch nicht landesweit anerkannt). Außerdem meinen wir, daß dieser Berufszweig in einer Sackgasse mündet. Jeder der das Ausbildung zur
OTA durchläuft kann auch nur in diesen im vorangegangenen erläuterten eingeschränkten Bereichen eingesetzt werden (wird beispielsweise bei auftretender Latex- oder Desinfektionsmittelallergie zum
wichtigen Aspekt). Weiterhin meinen wir, daß die Erfahrung im Bezug auf Ganzheitlichkeit die man durch die Krankenpflegeausbildung bekommen hat auch in diesen speziellen Fachbereichen (z.B. OP) nicht zu
ersetzen ist. Man mag sich über die Bedeutung des Wortes Technik in der Bezeichnung OTA uneinig sein, aber es kommt der Eindruck auf, als ob im OP nur Zeitabläufe, mechanisches und technisches
Verständnis und nur ein sehr kleiner Teil Menschlichkeit auf den Patienten bezogen vorrangig wären. Sollte das wirklich den Tatsachen entsprechen, stünde dies im Widerspruch zum Grundverständniss in
der Krankenpflege, der auch der Funktionsbereich eindeutig zugeordnet ist. Nicht umsonst betrachtet der DBFK diesen neuen Ausbildungsgang von dieser Warte her sehr kritisch. Fehlende Fachkräfte können
langfristig durch Krankenschwestern /- pfleger ersetzt werden. Die Ausbildung zur Fachkraft für den OP-Dienst sollte allerdings für alle im OP Beschäftigten Pflicht werden. Vor fünf Jahren hatten wir einen
Pflegenotstand durch fehlendes Personal, wenn es so weitergeht haben wir die Pflege in der Not.
Die Situation am Universitätklinikum Würzburg ist ähnlich wie der bundesweite Durchschnitt. Ca. ein Viertel aller im OP beschäftigten Mitarbeiter haben bereits eine Fachweiterbildung nach den Richtlinien
der Deutschen Krankenhausgesellschaft absolviert. Außerdem werden alle zwei Jahre 12 weitere Fachkräfte ausgebildet die das Bild unserer Statistik im Laufe der Zeit einschlägig verändern werden.
Über eine mögliche oder notwendige Verpflichtung für die Zeit nach der Fachweiterbildung haben wir eine konträre Meinung. Einerseits könnte durch diese Verpflichtung auf einen bestimmten Zeitraum (2 –5
Jahre wären angebracht, da der BAT ohnehin schon drei Jahre in der SR 2a 7 vorsieht) ein frühzeitiges Abwandern in andere Krankenhäuser (die nicht ausbilden) verhindert werden, andererseits schränkt es
die freie Arbeitsplatzwahl des Einzelnen erheblich ein.
In München sollte für das Ausbildungsjahr 1998 die OTA-Ausbildung am Städtischen Klinikum Schwabing im Auftrag des Stadtrates eingeführt werden. Dieser Ausbildungsgang wurde bereits durch
den Stadtrat genehmigt, als dieser auf Nachfrage bei den einzelnen Krankenhäusern erfahren mußte, daß für diesen Bildungsgang als Ersatz der Bedarf über arbeitslose Krankenschwestern/ - pfleger gedeckt
werden kann. Daraufhin wurde beschlossen, daß der Ausbildungsgang OTA bis in das Jahr 1999 eingefroren wird. Laut Auskunft der Schulleitung des Schwabinger Krankenhauses gab es auch kaum
Bewerbungen für diesen Berufszweig in München.
Im Gegensatz dazu stehen die positiven Erfahrungen des Evangelischen Krankenhauses in Mühlheim an der Ruhr, an dem bereits der dritte Lehrgang der OTA-Ausbildung beendet wurde. Die OTA´s sind alle
in einem der umliegenden Krankenhäusern untergekommen. Die Ärzteschaft äußert sich dort durchweg positiv über die Zusammenarbeit mit OTA´s.
6. Literaturnachweis
udrun Gille / Neu Fachausbildung für OP- Assistenten Fachzeitschrift: Pflegezeitschrift / Heft 12 / 1996 / Seite 760
Ralf Neiheiser / Hinweise zur neuen DKG – Weiterbildungsempfehlung für die Funktionsdienste (Operationsdienst/Endoskopiedienst) Fachzeitschrift: Das Krankenhaus / Heft 9 / 1997 / Seite 565 – 577
Heike Richter / Operationstechnische Assistent/innen in Deutschland Fachzeitschrift: Die Schwester/der Pfleger / 36. Jhg./ 1997 / Heft 5 /Seite 406 – 408
DKG / Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegekräfte im Operationsdienst Fachzeitschrift: Das Krankenhaus / Heft 9 / 1997 / Seite 568 – 576
DKG / Ausbildung zum Operationstechnischen Assistentinnen / Assistenten Fachzeitschrift: Das Krankenhaus / Heft 8/1996/Bereich Ausbildung /Seite 424–429
Ohne Autorenangabe / TOA – Ein Beruf im Aufschwung Fachzeitschrift: Pflegezeitschrift / Heft 12 / 1995 / Seite 761
Ohne Autorenangabe / Neuer Fachberuf für Mitarbeiter im OP – Team mit rasantem Zuwachs Fachzeitschrift: Krankenpflegejornal / Heft 35 / 1997 / Seite 517 – 518
Das Krankenpflegegesetz
Zusätzliche Quellen: Ev. Krankenhaus Mühlheim an der Ruhr Leiterin der OTA –
Ausbildung Frau Kook TEL.: 0208/3092312
Städt. Krankenhaus München Schwabing Krankenpflegeschule
Uni Klinik Würzburg Sr. Gerda Klein-Bölting Leitung der
Fachweiterbildung für Krankenpflegekräfte im OP
Uni Klinik Würzburg alle OP-Leitungen
Und DANKE auch an Frau Hilse, Herrn Kraus, Herrn Riemer und Herrn Seifert für fachlichen Rat.
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